Bei einer Pfandpflichtkontrolle in der Innenstadt von Ludwigshafen hat der Abfallvollzugsdienst einen nicht angemeldeten Gewerbebetrieb entdeckt und vorläufig schließen lassen.
Keine verantwortliche Person vor Ort
Nach Angaben der Stadt konnte bei der Kontrolle keine verantwortliche Person ausfindig gemacht werden. Außerdem fehlte die Gewerbeanmeldung. Daraufhin wurde der Bereich Öffentliche Ordnung hinzugezogen.
Ermittlungen und mögliches Bußgeld
Die Stadt ermittelt nun, wer für den Betrieb verantwortlich ist. Zusätzlich soll ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Pfanderhebungspflicht eingeleitet werden. Je nach Fall können dabei Bußgelder von bis zu 100.000 Euro drohen.
Ausgangspunkt der Kontrolle waren PET-Flaschen, die bei der Entsorgung aufgefallen waren.