Im Rhein-Pfalz-Kreis ist bei einer verstorbenen Zwergfledermaus das Fledermaustollwutvirus nachgewiesen worden. Für Menschen in Ludwigshafen und der Region besteht nach Einschätzung der Kreisverwaltung im Alltag dennoch nur ein sehr geringes Risiko. Entscheidend ist, direkten Kontakt mit Fledermäusen zu vermeiden.
Den Befund stellte das Landesuntersuchungsamt (LUA) fest. Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) bestätigte den Nachweis des Virus ELBV1. Nach Angaben des Berichts handelt es sich um den ersten bestätigten Nachweis bei Fledermäusen in Rheinland-Pfalz seit 2010.
Wie eine Ansteckung möglich ist
Eine Übertragung auf Menschen setzt laut Kreisverwaltung einen direkten Kontakt mit einer infizierten Fledermaus voraus. Möglich ist dies etwa durch einen Biss oder Kratzer. Auch Speichel, der an die Schleimhäute in Nase oder Mund oder in frische Wunden gelangt, kann demnach eine Übertragung ermöglichen.
Wer Fledermäuse nicht berührt und Abstand hält, hat laut Kreisverwaltung praktisch kein Ansteckungsrisiko. Die Behörde betont deshalb, dass der aktuelle Nachweis keinen Anlass zur Beunruhigung darstelle.
Was beim Fund einer Fledermaus zu tun ist
Geschwächte, verletzte, scheinbar tote oder auffällig verhaltende Fledermäuse sollen niemals mit bloßen Händen angefasst oder aufgenommen werden. Wer ein Tier sichern muss, sollte Arbeits- oder Gartenhandschuhe tragen.
Nach einem Biss, einem Kratzer oder einem anderen direkten Kontakt soll die Wunde sofort gründlich mit Wasser und Seife gereinigt werden. Anschließend ist unverzüglich ärztlicher Rat einzuholen. Bei direktem Kontakt mit einer Fledermaus ist nach Angaben der Kreisverwaltung außerdem eine vorsorgliche Impfung erforderlich. Zusätzlich sollen die zuständigen Veterinär- und Gesundheitsämter informiert werden.
Auch Hunde und Katzen schützen
Die Kreisverwaltung ruft Tierhalterinnen und Tierhalter zu besonderer Aufmerksamkeit auf. Hunde und Katzen sollten gegen Tollwut geimpft sein, um eine mögliche Infektion mit der tödlich verlaufenden Krankheit zu verhindern.
Tollwut kann nach Angaben der Behörde auch durch illegale Importe von Hunden oder Katzen eingeschleppt werden. Als Beispiel nennt der Bericht einen Fall aus dem Frühjahr 2026: Bei einem Hund aus der Russischen Föderation wurde im Rhein-Pfalz-Kreis Tollwut festgestellt.
Fragen zu Fledermäusen beantworten die zuständigen Veterinärämter und Naturschutzbehörden. Außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger an die Koordinationsstelle Fledermausschutz des NABU Rheinland wenden.
Fledermäuse sind gesetzlich besonders geschützte Wildtiere und ökologisch wertvoll. Sie leisten laut Kreisverwaltung einen wichtigen Beitrag zur natürlichen Regulierung von Insekten.