Auf den städtischen Friedhöfen in Ludwigshafen treten ab dem 1. Oktober neue Regelungen in Kraft. Der Stadtrat hat die Anpassung der Friedhofssatzung am Montagabend mit großer Mehrheit gebilligt. Damit setzt die Stadt eine Reform des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz aus dem Vorjahr auf kommunaler Ebene um.
Diese Änderungen sind vorgesehen
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören das Ende der Sargpflicht und der Wegfall des sogenannten „Friedhofszwangs“. Beide Änderungen sind Bestandteil der neuen Regelungen, die ab Oktober für die Ludwigshafener Friedhöfe gelten sollen.
Außerdem will die Stadt neue Vorgaben für Fahrräder und Hunde auf städtischen Friedhöfen testen. Dafür ist ein Pilotprojekt vorgesehen. Der vorliegende Bericht nennt noch keine weiteren Einzelheiten dazu, auf welchen Friedhöfen oder unter welchen konkreten Bedingungen der Test stattfinden soll.
Nur zwei Gegenstimmen
Die Entscheidung fiel mit großer Mehrheit. Gegen die neue Friedhofssatzung stimmten lediglich zwei Mitglieder der FDP. Ihr Sprecher Hans-Peter Eibes begründete die Ablehnung mit der besonderen Funktion der Friedhöfe.
„Friedhöfe seien ein Ort der Stille und Trauer und sollten dies auch bleiben.“
Die neuen Vorschriften stehen im Zusammenhang mit der Reform des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes. Die Stadt Ludwigshafen übernimmt diese Änderungen nun in ihre eigene Friedhofssatzung. Für Bürgerinnen und Bürger ist als wichtigster Termin der 1. Oktober genannt.