Die Stadt Ludwigshafen sieht trotz eines aktuellen Gerichtsurteils weiterhin dringenden Handlungsbedarf bei der Finanzierung der Kommunen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies am Freitag, 25. September 2026, die Klagen der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz gegen die Schlüsselzuweisungen des Landes Rheinland-Pfalz ab. Ludwigshafen war an dem Verfahren nicht als Klägerin beteiligt, sieht sich durch die grundsätzliche Finanzierungsfrage aber unmittelbar betroffen.

Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die seit 2023 geltenden Regeln des Kommunalen Finanzausgleichs den Städten und Gemeinden ausreichend finanzielle Mittel garantieren. Pirmasens hatte gegen Bescheide für die Jahre 2024 und 2025 geklagt, der Landkreis Südwestpfalz gegen den Bescheid für 2024. Die Verfahren bezogen sich auf frühere Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz aus den Jahren 2012 und 2020, die eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der kommunalen Finanzausstattung verlangt hatten.

Stadt warnt vor wachsendem Finanzdruck

Die Ludwigshafener Stadtverwaltung hält unabhängig von der rechtlichen Bewertung eine grundlegende Neuregelung für notwendig. Oberbürgermeister Prof. Dr. Klaus Blettner erklärte, die Kommunen erhielten weiterhin nicht genügend Mittel. Dadurch wüchsen Haushaltsdefizite und Schulden vieler Städte und Gemeinden weiter. Nach Angaben der Stadt binden gesetzliche Pflichtaufgaben im Sozial- und Personalbereich nahezu zwei Drittel des Gesamthaushalts.

„Nach wie vor erhalten die Kommunen keine ausreichenden Mittel, was die Haushaltsdefizite sowie Schulden zahlreicher Städte und Gemeinden stetig anwachsen lässt. Diese Schieflage gilt es zu beenden“, erläuterte Oberbürgermeister Prof. Dr. Klaus Blettner.

Bürgermeister und Kämmerer Andreas Schwarz bezeichnete einen ausgeglichenen Haushalt für Ludwigshafen unter den derzeitigen Finanzierungsbedingungen von Bund und Land als unmöglich. Für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 erwartet die Stadt nach eigenen Angaben ein ungedecktes strukturelles Defizit von jeweils mehr als 280 Millionen Euro.

„Trotz mangelhafter Finanzierung der Kommunen erfüllt die Stadt Ludwigshafen ihre Pflichten, die ihr durch Bundes- und Landesgesetze obliegen. Aufgrund der mangelnden Refinanzierung durch Bund und Land wird sich das ungedeckte strukturelle Defizit Ludwigshafens in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 auf mehr als 280 Millionen Euro jährlich belaufen: Es wird Zeit, dass der Bund und das Land ihrer finanziellen Verantwortung nachkommen“, sagte Schwarz.

Schulden und Zinsen als zusätzliche Belastung

Die Stadt prognostiziert für Ende 2028 einen Schuldenstand von zwei Milliarden Euro. Zugleich könnten die jährlichen Zinsausgaben bis 2030 auf rund 97 Millionen Euro steigen. Schwarz warnt deshalb vor einer möglichen Schuldenfalle. Eine dauerhafte Entschuldung könne aus Sicht der Stadt nur gelingen, wenn zugleich die Ursachen der Neuverschuldung beseitigt würden.

„Wegen des Schuldenstandes in Höhe von prognostizierten 2 Milliarden Euro Ende 2028 und der Zinsentwicklung droht der Stadt die Schuldenfalle, da die jährlichen Zinsausgaben bis zum Jahr 2030 perspektivisch auf rund 97 Millionen Euro ansteigen.“

Ludwigshafen fordert deshalb keine weiteren zeitlich begrenzten Hilfsprogramme, sondern eine Finanzierung, die sich dauerhaft an den tatsächlichen Aufgaben und Belastungen der Kommunen orientiert. Dazu gehören aus Sicht der Stadt sowohl gesetzlich übertragene Pflichtaufgaben als auch freiwillige Leistungen für die örtliche Gemeinschaft.

Kommunen sehen Einnahmen und Ausgaben weiter auseinanderlaufen

Die Stadt verweist auf eine seit Jahren von vielen rheinland-pfälzischen Kommunen kritisierte strukturelle Unterfinanzierung. Trotz der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs, des Kommunalen Entschuldungsfonds, des Programms „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ und weiterer Landesprogramme gehe die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben weiter auseinander.

Nach Angaben des Städtetags Rheinland-Pfalz können für 2026 nur gut ein Drittel der Städte und Gemeinden im Land auf Grundlage der vorliegenden Planungen einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. Alle kreisfreien Städte verfehlten dieses Ziel. Als besonders dynamisch steigend werden Ausgaben für Sozialleistungen, Personal, Sachaufwand und Baumaßnahmen genannt.

Der Fehlbedarf im Bereich „Soziales und Jugend“ sei bei den zwölf kreisfreien und acht großen kreisangehörigen Städten von 688 Millionen Euro im Jahr 2014 auf rund 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 gestiegen. Das entspricht laut Städtetag einem Zuwachs von mehr als 50 Prozent.

Schlüsselzuweisungsbescheide legen fest, welche allgemeinen Mittel eine Kommune für ein Haushaltsjahr aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhält. Die Gelder sind nicht zweckgebunden und sollen den Kommunen ermöglichen, ihre Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen. Das Gerichtsurteil beendet damit zwar das konkrete Verfahren von Pirmasens und Südwestpfalz, die grundsätzliche Debatte über die Finanzierung der Städte und Gemeinden geht jedoch weiter.