Der Ludwigshafener Bundestagsabgeordnete Armin Grau setzt sich für eine grundlegende Änderung der Regeln zur Organspende ein. Eine überfraktionelle parlamentarische Initiative hat am 13. August 2026 einen Gesetzentwurf für eine sogenannte Widerspruchslösung im Bundestag eingereicht. Nach Angaben aus Graus Büro haben fast 250 Abgeordnete der demokratischen Fraktionen den Entwurf bereits mitunterzeichnet.

Der Vorstoß betrifft eine Frage, die für mehr als 8.000 Menschen in Deutschland unmittelbar relevant ist: Sie stehen laut der Erklärung auf der Warteliste für eine Organspende. Grau, Bundestagsabgeordneter aus Ludwigshafen und Sprecher für Arbeit und Soziales der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, begründet die Initiative mit dem seit Jahren bestehenden Mangel an Organspenden.

Was sich mit der Widerspruchslösung ändern würde

In Deutschland gilt derzeit die Zustimmungslösung. Eine Organentnahme setzt grundsätzlich voraus, dass die betreffende Person zu Lebzeiten zugestimmt hat oder eine entsprechende Entscheidung vorliegt. Nach dem eingebrachten Modell wäre dagegen grundsätzlich jede Person potenzielle*r Organspender*in, die zu Lebzeiten einer Organspende nicht widersprochen und auch keine andere Entscheidung getroffen hat.

Grau spricht dabei nicht von einer automatischen Organentnahme, sondern von einer Regelung, bei der ein ausdrücklich erklärter Widerspruch maßgeblich wäre. Die Initiative zielt nach seiner Darstellung darauf, die Zahl verfügbarer Spenderorgane zu erhöhen und damit die Chancen von Menschen auf der Warteliste zu verbessern.

Angehörige häufig mit Entscheidung belastet

Als Facharzt für Neurologie habe er die Hirntodfeststellung vorgenommen und Gespräche mit Angehörigen geführt, erklärt Grau. Bei der großen Mehrzahl der im Hirntod Verstorbenen sei keine schriftliche oder mündliche Willensbekundung bekannt. Dann müssten die Angehörigen den „mutmaßlichen Willen“ der verstorbenen Person einschätzen.

Nach Graus Einschätzung ist diese Situation für Familien in einem ohnehin schweren Moment häufig eine Überforderung. Er erklärt, dass Angehörige die Organspende dann meist ablehnten. Dadurch gebe es in vielen Fällen keine klar dokumentierte Entscheidung der potenziellen Spenderin oder des potenziellen Spenders. Stattdessen werde die Frage faktisch von den Angehörigen entschieden.

Der Gesetzentwurf wurde nach einer Orientierungsdebatte im Bundestag im Juni eingebracht. Als nächsten Schritt erwartet Grau die parlamentarische Beratung im Herbst. Damit beginnt die politische Auseinandersetzung über die konkrete Ausgestaltung der Widerspruchslösung und ihre Folgen für die Organspende in Deutschland.