Die Staatsanwaltschaft Landau hat die Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter einer katholischen Kita im Kreis Südliche Weinstraße eingestellt. Ihm waren in vier Fällen sexuelle Übergriffe auf Kinder vorgeworfen worden. Nach umfangreichen Ermittlungen habe sich jedoch nicht hinreichend wahrscheinlich feststellen lassen, dass der Beschuldigte die Kinder aus sexueller Motivation heraus berührt habe.
Die vier Strafanzeigen gingen nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Jahr 2026 ein. Die Vorwürfe bezogen sich auf Situationen aus dem Jahr 2025. Der Kita-Mitarbeiter war laut Bistum Speyer seit Oktober 2025 von seiner Arbeit freigestellt.
Erster Verdachtsfall im Herbst 2025
Die katholische Kita hatte im Oktober 2025 intern eine Meldung gemacht. Wenige Tage später gingen Hinweise auf weitere mögliche Übergriffe ein. Die Eltern der betroffenen Kinder wurden allerdings erst Monate nach der internen Meldung informiert.
Im ersten bekannt gewordenen Fall war der Beschuldigte bei Pflegehandlungen an einem Kind beobachtet worden. Wegen der Gesamtumstände konnte zunächst nicht ausgeschlossen werden, dass die Berührungen einen sexuellen Hintergrund hatten. Die Staatsanwaltschaft teilte später mit, dieser Verdacht habe sich durch die Ermittlungen nicht bestätigen lassen.
„Nach Durchführung umfangreicher Ermittlungen ist es in keinem der Fälle hinreichend wahrscheinlich, dass der Beschuldigte die Kinder aus einer sexuellen Motivation heraus berührt hat“
Das sagte Oberstaatsanwältin Anne Hermann. Nach der ersten Anzeige folgten drei weitere Strafanzeigen. Darin berichteten weitere Kinder von Berührungen durch den Kita-Mitarbeiter, die möglicherweise sexuell motiviert gewesen sein könnten.
Aussagen konnten nicht ausreichend bewertet werden
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ließen sich die Aussagen wegen des Alters der Kinder nicht mit der erforderlichen Sicherheit bewerten. Es blieb demnach offen, ob die beschriebenen Situationen überhaupt stattgefunden hatten und was genau dabei geschehen sein könnte. Weitere Zeugen oder Beweismittel gab es laut Oberstaatsanwältin Hermann nicht.
Die Behörde betonte damit nicht, dass die geschilderten Situationen sicher nicht stattgefunden hätten. Vielmehr fehlten aus ihrer Sicht ausreichende Beweise für eine strafrechtliche Bewertung. Die Ermittlungen wegen der Vorwürfe sexueller Übergriffe wurden deshalb beendet.
Auch Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt
Gegen den Mitarbeiter lief außerdem ein separates Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung. Er soll einem Kindergartenkind am Ohr gezogen und ihm Schmerzen zugefügt haben. Auch dieses Verfahren wurde wegen mangelnder Beweise eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Landau sieht damit in keinem der genannten Fälle eine ausreichende Grundlage für eine weitere Strafverfolgung. Der Fall betrifft eine Einrichtung im Kreis Südliche Weinstraße und damit nicht das Stadtgebiet von Ludwigshafen.