In Ludwigshafen hat der Abfallvollzugsdienst nach Angaben der Stadt erneut mehrere Personen ermittelt, die Abfälle illegal im öffentlichen Raum entsorgt haben. In der vergangenen Woche wurden demnach acht Verursacher identifiziert.

Bei den Ablagerungen handelte es sich um Sperrabfälle und Restabfälle. Außerdem wurde eine große Menge unterschiedlichster Abfälle aus einem Hausstand entdeckt. Die Stadt macht deutlich, dass das unerlaubte Abladen von Müll nicht folgenlos bleibt.

Bußgelder richten sich nach dem Einzelfall

Für Verstöße gegen die Regeln der Abfallentsorgung müssen Betroffene mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Wie hoch die Zahlung ausfällt, hängt laut Stadt auch von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Die konkreten Bußgeldhöhen können auf der städtischen Internetseite „Save our Streets“ eingesehen werden.

Zusätzliche Sanktionen können drohen, wenn spezielle abfallrechtliche Vorschriften verletzt wurden. Die Stadt nennt als Beispiele das Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie das Verpackungsgesetz. In solchen Fällen können die Folgen deutlich höher ausfallen.

Bußgeldrahmen bis zu 100.000 Euro

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht für bestimmte Verstöße einen Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro vor. Die Stadt weist zugleich darauf hin, dass der Hinweis auf Unwissenheit oder Unkenntnis nicht akzeptiert werde.

Um eine ordnungsgemäße Entsorgung zu erleichtern, informiert die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben auf vielfältige Weise und in mehreren Sprachen über die geltenden Möglichkeiten. Die Ermittlungen und die Ahndung illegaler Ablagerungen sollen damit durch Informationen zur richtigen Abfallentsorgung ergänzt werden.