Die Website der IHK Pfalz und ihre mobilen Inhalte sind nach eigener Erklärung nur teilweise mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vereinbar. Die IHK verweist auf bestehende Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sowie auf einen laufenden Verbesserungsprozess.

PDFs, Formulare und Publikationen teilweise nicht barrierefrei

Nicht barrierefreie Inhalte gebe es derzeit vor allem bei PDF-Dokumenten und Formularen zum Download. Auch Fachpublikationen seien derzeit nicht barrierefrei. Für benötigte Dateien oder Publikationen nennt die IHK Pfalz einen Kontakt per E-Mail oder Post in Ludwigshafen.

Die IHK Pfalz hat ihren Sitz am Ludwigsplatz 2-4 in 67061 Ludwigshafen. Wer eine Datei in einer bestimmten Form benötigt, soll nach Angaben der IHK mitteilen, in welcher Form die Datei benötigt wird und an welche E-Mail- oder Postadresse sie gesendet werden soll.

Maßnahmen für mehr digitale Barrierefreiheit

Nach Angaben der IHK Pfalz wurde in der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 über ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit abgestimmt. Dieses solle ab dem 1. Januar 2025 auch bei der IHK Pfalz eingesetzt werden.

Das Paket umfasst laut Erklärung Anpassungen von Designelementen und Contentmanagementsystem, Workshops zur Barrierefreiheit, ein kontinuierliches Monitoring der Weboberflächen, die Einbindung blinder Menschen in Tests sowie Workshops für barrierefreie PDFs.

Die IHK erklärte außerdem, dass erforderliche Änderungen an zentral verwalteten CMS-Elementen bis zum Ende des ersten Quartals 2025 geplant gewesen seien. Die Umsetzung redaktioneller Maßnahmen sollte voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2025 beginnen.

Videos und Beschwerdemöglichkeit

Bei einigen eingebetteten Videos könnten die geforderten Audiobeschreibungen nicht bereitgestellt werden. Dadurch sei das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 zur aufgezeichneten Audiodeskription nicht erfüllt. Als Alternative plant die IHK nach eigener Darstellung Texte für zeitbasierte Medien.

Hinweise auf Mängel bei der barrierefreien Gestaltung können an die IHK Pfalz gerichtet werden. Falls über diesen Kontakt keine angemessene Lösung zustande kommt, verweist die Erklärung auf die Durchsetzungsstelle bei der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Mainz.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 16. September 2020 erstellt und laut IHK zuletzt am 22. April 2025 überprüft. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung der IHK Pfalz.