Für das Sikawild im Wildpark Rheingönheim könnte eine EU-Regelung weitreichende Folgen haben: Lebende Tiere sollen laut dem Bericht bis spätestens August 2027 getötet werden. In Ludwigshafen regt sich dagegen Widerstand.

Stadt Ludwigshafen will Ausnahmegenehmigung anstreben

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen sieht laut Bericht keine Notwendigkeit, das Sikawild im Wildpark Rheingönheim zu töten. Die Tiere seien als „Gatterwild“ sicher verwahrt. Eine Ausnahmegenehmigung könne und solle für den Wildpark beantragt werden.

Im Wildpark werden nach Angaben des Fördervereinsvorsitzenden Wilhelm Wißmann etwa 50 Stück Sikawild gehalten. Rot- und Sikawild lebten dort in getrennten Gehegen.

Förderverein und Naturschutzbeauftragter widersprechen

Wißmann, Rheingönheimer Ortsvorsteher und Vorsitzender des Fördervereins für den Wildpark, lehnt das Vorgehen ab. Er verweist darauf, dass die Tiere fast handzahm seien und zu den Besucherattraktionen gehörten.

Auch der Naturschutzbeauftragte der Stadt, Klaus Eisele, spricht sich gegen eine Tötung aus. Außerhalb des Wildparks gebe es in Ludwigshafen kein Sikawild, heißt es im Bericht. Die Sikas in Rheingönheim lebten auf einem eingezäunten Gelände.

Hintergrund zur Einstufung

Die EU stuft Sikahirsche laut Bericht als invasive Art ein. Als Begründung wird angeführt, dass Paarungen mit heimischem Rotwild genetische Veränderungen verursachen könnten. Sikawild stammt ursprünglich aus Ostasien und wurde dem Bericht zufolge 1893 in Deutschland für die Jagd angesiedelt.