Der Tod eines Elternteils ist für Familien nicht nur emotional ein tiefer Einschnitt. Fällt zugleich das Einkommen weg, können laufende Kosten, Kreditraten und die Finanzierung des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung schnell zu einer existenziellen Belastung werden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist deshalb auf die Bedeutung einer Risikolebensversicherung hin.

Das Thema betrifft auch Familien in Ludwigshafen und der Metropolregion Rhein-Neckar. Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme aus. Sie soll Angehörige davor schützen, nach dem Verlust des Hauptverdieners finanziell in große Not zu geraten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist der Schutz vergleichsweise günstig erhältlich.

Für wen der Schutz besonders wichtig sein kann

„Für junge Familien mit kleinen Kindern kann sie sinnvoll sein, wenn ein Partner mit seinem Einkommen überwiegend für den Lebensunterhalt sorgt, während der andere sich um Nachwuchs und Haushalt kümmert“, informiert Anna Follmann, Versicherungsberaterin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Besonders wichtig kann die Absicherung sein, wenn ein Immobilienkredit läuft. „Muss zudem eine Immobilie finanziert werden, ist eine Risikoversicherung meist unverzichtbar, denn beim Tod des Hauptverdienenden kann eine Familie die finanzielle Belastung oft nicht mehr stemmen“, erklärt Follmann.

Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte, lässt sich nicht pauschal festlegen. Entscheidend ist laut Verbraucherzentrale die Versorgungslücke, die durch den Tod des Partners entsteht und möglicherweise über viele Jahre geschlossen werden muss. Als grobe Faustformel wird das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens der versicherten Person genannt.

Gesundheitsfragen sorgfältig beantworten

Die Beiträge hängen unter anderem vom Eintrittsalter, der Vertragslaufzeit, der Versicherungssumme und dem jeweiligen Versicherer ab. Beim Antrag sollten Gesundheitsfragen vollständig und gewissenhaft beantwortet werden. Erhebliche Vorerkrankungen können zu einer Ablehnung führen und einen Eintrag in das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft, kurz HIS, nach sich ziehen.

Um nicht bei mehreren Versicherern nacheinander Anträge stellen zu müssen, kann nach Angaben der Verbraucherzentrale eine anonyme Voranfrage über einen behördlich zugelassenen Versicherungsberater oder einen Versicherungsmakler sinnvoll sein.

„Über Kreuz“ absichern und Kostenfallen vermeiden

Für Ehepaare oder andere Paare kann eine sogenannte Über-Kreuz-Absicherung infrage kommen. Dabei schließt beispielsweise der Ehemann als Versicherungsnehmer den Vertrag auf das Todesfallrisiko seiner Ehefrau als versicherte Person ab. Laut Verbraucherzentrale kann dies den Vorteil haben, dass auf die Versicherungsleistung keine Erbschaftsteuer anfällt.

Von kombinierten Produkten mit kapitalbildenden Lebensversicherungen rät die Verbraucherzentrale ab. Empfohlen wird stattdessen eine selbstständige Risikolebensversicherung. Wer auf angespartes Kapital zurückgreifen muss, verliert bei einer Kündigung sonst auch den Versicherungsschutz.

Banken und Bausparkassen verlangen bei der Vergabe eines Darlehens häufig eine Risikolebensversicherung zur Kreditabsicherung. Das ist laut Verbraucherzentrale zulässig. Kreditnehmer sollten sich jedoch nicht auf einen bestimmten Anbieter festlegen lassen. Beworbene Restschuldversicherungen seien in der Regel teurer und hätten lückenhafte Bedingungen.

Fragen zu Risikolebensversicherungen beantworten die Versicherungsberaterinnen und -berater der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer (06131) 28 48 122.