Ein Jahr nach dem tödlichen Stau-Unfall auf der A65 bei Rohrbach hat das Amtsgericht Kandel den Unfallverursacher zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann aus Bayern muss 120 Tagessätze zu je 90 Euro zahlen – insgesamt rund 10.000 Euro. Zusätzlich trägt er die Prozesskosten. Das Urteil erging wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.

Der Fall ist auch für Pendlerinnen und Pendler aus Ludwigshafen relevant: Die A65 verbindet die Vorderpfalz mit der Südpfalz und zählt zu den wichtigen Verkehrsachsen in der Region. Nach Angaben des SWR ereignete sich der Unfall an einem Baustellenstau bei Rohrbach. Auf der rechten Spur hatte sich der Verkehr gestaut.

Autofahrer prallte nahezu ungebremst ins Stauende

Der verurteilte Fahrer war laut Gerichtsbericht mit rund 120 Kilometern pro Stunde nahezu ungebremst in das Stauende gefahren. Die beiden Männer im unmittelbar vorausfahrenden Auto kamen bei dem Aufprall ums Leben. Die Fahrerin eines weiteren Autos wurde leicht verletzt.

Die Richterin am Amtsgericht Kandel kam zu dem Schluss, dass der Mann das Stauende früher hätte erkennen müssen. Als mögliche Ursache für seine verspätete Reaktion nannte sie eine Ablenkung durch ein Telefonat mit seiner Mutter. Zugleich bewertete sie den Unfall als eine „einmalige fahrlässige Unaufmerksamkeit“.

Für die Höhe der Geldstrafe berücksichtigte das Gericht mehrere Umstände: Der Angeklagte war nicht vorbestraft, hatte zum Unfallzeitpunkt weder Drogen noch Alkohol im Blut und hatte sich mehrfach bei den Hinterbliebenen entschuldigt. Auch nach der Urteilsverkündung wandte er sich unter Tränen erneut an die Nebenklägerin und sagte, es tue ihm unglaublich leid. Die beiden Verstorbenen waren ihr Bruder und ihr Vater.

Gutachten war für das Urteil entscheidend

Der Angeklagte, ein ausgebildeter Polizist und Beamter aus Bayern, hatte am ersten Verhandlungstag seine Reaktion auf den Unfall beschrieben. Er sagte: „Als Polizist wollte ich Menschen schützen, jetzt bin ich selbst zur Gefahr für andere geworden.“ Außerdem erklärte er, er verstehe nicht, wie es zu dem Unfall kommen konnte.

Mehrere Zeugen belasteten den Mann mit ihren Aussagen. Ein Paar aus den Niederlanden schilderte den Unfall vor Gericht allerdings anders. Ausschlaggebend war deshalb vor allem das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen. Nach dessen Einschätzung prallte das Auto massiv auf das Stauende; der Angeklagte hätte den stockenden Verkehr früher sehen müssen.

Berufung gegen das Urteil möglich

Ob der Mann Berufung einlegt, war unmittelbar nach der Verhandlung noch offen. Sein Verteidiger hatte 90 statt 120 Tagessätze gefordert. Bei dieser niedrigeren Strafe wäre der Beamte nicht vorbestraft gewesen.

Nach der Urteilsverkündung kritisierte der Verteidiger außerdem lautstark, dass die Richterin das Urteil abgelesen hatte. Er beanstandete, die Entscheidung sei offenbar bereits vorbereitet gewesen; dann hätte er sich sein Plädoyer sparen können. Das Gerichtsurteil ist damit nicht zwingend endgültig.