Bei Testkäufen in neun Ludwigshafener Kiosken sind zwei Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt worden. Altersbeschränkte Waren wurden an Jugendliche abgegeben, ohne deren Alter anhand eines gültigen Lichtbildausweises zu kontrollieren.

Die Kontrollen fanden laut Polizei am Mittwoch, 16. September, zwischen 14 und 16 Uhr statt. Im Einsatz waren das Gemeinsame Sachgebiet Jugendkriminalität der Polizeidirektion Ludwigshafen, der Kommunale Vollzugsdienst, der Bereich Jugendförderung sowie Schüler der Höheren Berufsfachschule Polizeidienst und Verwaltung.

Kontrollen in drei Stadtteilen

Überprüft wurden Geschäfte in den Stadtteilen Mitte, Nord und Friesenheim. Im Mittelpunkt standen Tabakwaren, E-Zigaretten, CBD-Blüten und entsprechende Rauchprodukte. Insgesamt kontrollierten die Beteiligten neun Geschäfte.

In zwei Fällen stellten sie fest, dass altersbeschränkte Waren an Jugendliche verkauft worden waren. Gegen das Verkaufspersonal und die jeweiligen Gewerbetreibenden wurden deshalb Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Welche konkreten Kioske betroffen waren, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Warum Alterskontrollen vorgeschrieben sind

Das Jugendschutzgesetz verpflichtet Gewerbetreibende und Beschäftigte im Handel sowie in der Gastronomie zur Alterskontrolle. Ein gültiger Lichtbildausweis soll dabei sicherstellen, dass entsprechende Waren nicht an Jugendliche abgegeben werden.

Polizei und Kommunalbehörden führen nach eigenen Angaben regelmäßig gemeinsame Kontrollen und Testkäufe durch. Die jüngste Aktion in Ludwigshafen diente damit der Überprüfung, ob die gesetzlichen Vorgaben beim Verkauf von Tabakwaren, E-Zigaretten, CBD-Blüten und ähnlichen Rauchprodukten eingehalten werden.