Ein Streit auf dem Frankenthaler Strohhutfest hat für einen 28-jährigen Mann aus Ludwigshafen juristische Folgen. Das Amtsgericht Frankenthal verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Nach Darstellung des Verfahrens soll der Ludwigshafener einem Mann aus Gerolsheim ein Glas auf den Kopf geschlagen haben. Der Vorfall ereignete sich bei einem Besuch des Strohhutfestes im vergangenen Jahr. Die genaue Tatzeit nennt die vorliegende Meldung nicht.
Gericht erkennt keine Notwehr an
Der Angeklagte hatte sich nach dem Bericht auf Notwehr berufen. Strafrichter Thomas Henn folgte dieser Darstellung jedoch nicht. Der Richter glaubte demnach nicht, dass der 28-Jährige aus Notwehr gehandelt hatte.
Zusätzliche Zahlung an gemeinnützigen Verein
Neben der Bewährungsstrafe muss der Verurteilte 1.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Weitere Angaben zum verletzten Mann, zu den Folgen des Schlages oder zum konkreten Verein enthält die vorliegende Quelle nicht.
Für Ludwigshafenerinnen und Ludwigshafener ist der Fall vor allem deshalb relevant, weil der Verurteilte aus der Stadt stammt und das Verfahren am Amtsgericht Frankenthal geführt wurde. Die Meldung macht keine Angaben dazu, ob das Urteil bereits rechtskräftig ist.