Ein Senior aus Ludwigshafen ist bei einem Schockanruf um mehr als 200.000 Euro gebracht worden. Der Vorfall ereignete sich am Donnerstag, 10. September. Darüber berichtet das Polizeipräsidium Rheinpfalz. Die Kriminalpolizei Ludwigshafen sucht nun Zeugen, die an diesem Tag im Bereich der Hans-Bühl-Straße und der Jahnstraße verdächtige Personen oder Fahrzeuge gesehen haben.

Nach den bisher bekannten Informationen meldete sich ein bislang unbekannter Täter telefonisch bei dem Mann. Er gab sich als Mitarbeiter eines Gerichts aus und behauptete, die Tochter des Seniors habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Um eine angeblich drohende Untersuchungshaft der Tochter zu verhindern, verlangte der Anrufer eine Kaution.

Die geforderte Kaution sollte in Form von Bargeld und Münzen übergeben werden. Das Telefonat hielt der Täter über mehrere Stunden aufrecht. Dadurch blieb der Senior nach den Angaben zum Ablauf während der Vorbereitung der Geldübergaben mit dem Anrufer verbunden.

Zwei Übergaben an verschiedene Abholer

Anschließend kam es am selben Tag zu zwei Übergaben. Eine fand gegen 16 Uhr statt, eine weitere gegen 18 Uhr. Das Geld wurde dabei jeweils an einen anderen Abholer übergeben. Nach Angaben der Polizei entstand dem Senior insgesamt ein finanzieller Schaden von mehr als 200.000 Euro.

Die Identität der beiden Abholer ist bislang nicht geklärt. Die Kriminalpolizei bittet deshalb um Hinweise von Menschen, die am Donnerstag im Bereich der Hans-Bühl-Straße oder der Jahnstraße auffällige Beobachtungen gemacht haben. Gesucht werden insbesondere Angaben zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen, die mit den beiden Übergaben in Verbindung stehen könnten.

Polizei nimmt Hinweise entgegen

Wer Hinweise auf die Identität der beiden Abholer geben kann, soll sich an die Kriminalpolizei Ludwigshafen wenden. Die Ermittler sind telefonisch unter 0621 963-23312 erreichbar. Hinweise können außerdem per E-Mail an [email protected] geschickt werden.

Der Bericht wurde am 11. September 2026 um 14:43 Uhr veröffentlicht. Der genaue Stadtteil, in dem die genannten Straßen liegen, wird darin nicht genannt. Ebenso enthält die Mitteilung keine Beschreibung der beiden Abholer und keine weiteren Angaben zu möglichen Fahrzeugen.

Die Polizei weist außerdem darauf hin, dass sich Opfer von Telefonbetrügern und deren Angehörige an die Opferschutzberatung der Polizei wenden können. Eine solche Beratung steht damit nicht nur unmittelbar betroffenen Seniorinnen und Senioren, sondern auch Familienmitgliedern zur Verfügung, die einen Telefonbetrug erlebt haben oder Unterstützung im Umgang mit den Folgen benötigen.

In diesem Fall bauten die unbekannten Täter den Druck mit einer behaupteten Notlage der Tochter auf. Die angekündigte Untersuchungshaft und die Forderung nach Bargeld und Münzen führten anschließend zu den beiden Übergaben. Ob es weitere Tatbeteiligte gibt, lässt sich aus den vorliegenden Informationen nicht ableiten.