In Ludwigshafen-Rheingönheim hat die städtische Verkehrsüberwachung am Freitagabend, 28. August 2026, eine Schwerpunktkontrolle gegen Parkverstöße durchgeführt. Die Kontrolle dauerte von 18.30 bis 22 Uhr. Dabei stellte die Stadt insgesamt 70 gebührenpflichtige Verwarnungen aus und ließ fünf Fahrzeuge abschleppen.
Die Aktion richtete sich an diesem Abend vor allem gegen Fahrzeuge, die nach Einschätzung der Verkehrsüberwachung nicht ordnungsgemäß abgestellt waren. Für die betroffenen Halterinnen und Halter hatte das unterschiedliche Folgen: In den meisten Fällen blieb es bei einem kostenpflichtigen Verwarnungsgeld, fünf Fahrzeuge wurden jedoch tatsächlich entfernt.
Vier Teams und weitere Einsatzkräfte vor Ort
Nach Angaben der Stadtverwaltung waren bei der Parkkontrolle vier Teams im Einsatz. Unterstützt wurden sie von zwei Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten sowie einer Führungskraft. Damit wurde die Kontrolle mit mehreren Einsatzgruppen und einer zusätzlichen Leitung durchgeführt.
Die Stadt veröffentlichte den Bericht über die Maßnahme am 31. August 2026 um 14.05 Uhr. Konkrete Angaben dazu, an welchen Straßen die fünf Fahrzeuge standen, welche Abschleppkosten entstanden oder wie lange die Fahrzeuge den Verkehr beziehungsweise andere Verkehrsteilnehmer behindert hatten, enthält der Bericht nicht.
Auch Anhänger und Wohnwagen vorgemerkt
Neben den unmittelbar geahndeten Parkverstößen erfasste die Verkehrsüberwachung 13 sogenannte Vornotierungen. Dabei ging es um Fahrzeuge wie Anhänger und Wohnwagen, die nicht dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum stehen sollen.
Eine Vornotierung bedeutet zunächst, dass das betreffende Fahrzeug erfasst und zu einem späteren Zeitpunkt erneut überprüft wird. Die Verkehrsüberwachung will die 13 vorgemerkten Fahrzeuge nach zwei Wochen wieder kontrollieren. Wurden sie bis dahin nicht bewegt, folgt nach Angaben der Quelle eine gebührenpflichtige Verwarnung.
Die Kontrolle beschränkte sich damit nicht auf falsch abgestellte Pkw. Auch Anhänger und Wohnwagen, die länger im öffentlichen Straßenraum bleiben, standen im Blick der städtischen Verkehrsüberwachung. Für deren Halterinnen und Halter ist insbesondere die angekündigte Nachkontrolle relevant.
Stadt ruft zu Rücksichtnahme auf
Anlässlich der Schwerpunktkontrolle appellierte die Stadtverwaltung an alle Verkehrsteilnehmer, sich sowohl im fließenden Verkehr als auch beim Parken rücksichtsvoll zu verhalten. Weitere Kontrollen oder konkrete Folgemaßnahmen für Rheingönheim werden in dem Bericht nicht angekündigt.
Die Aktion zeigt zugleich, dass Parkverstöße bei Schwerpunktkontrollen nicht nur ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen können. Wenn ein Fahrzeug entsprechend beanstandet wird, ist auch das Abschleppen möglich. Für die 13 vorgemerkten Anhänger und Wohnwagen steht dagegen zunächst die erneute Überprüfung nach zwei Wochen aus.