Auf den Friedhöfen in Ludwigshafen gelten ab 1. Oktober neue Bestattungsregeln. Die Stadt setzt damit die Reform des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes in ihrer Friedhofssatzung um. Betroffen sind unter anderem die Art der Beisetzung, der Umgang mit Totenasche sowie geplante Regeln für Fahrräder und Hunde.

Beisetzung künftig auch im Leinentuch

Eine der wichtigsten Änderungen ist das Ende der Sargpflicht. Verstorbene dürfen grundsätzlich in einem Leinentuch beigesetzt werden. Bisher war dies nach den Angaben zur Gesetzesänderung nur im Rahmen einer Ausnahmeregelung für Muslime möglich.

Mit der Neuregelung entfällt außerdem der sogenannte Friedhofszwang. Unter bestimmten Voraussetzungen muss Totenasche künftig nicht mehr auf einem Friedhof beigesetzt werden. Sie darf dann auf einem Privatgrundstück verstreut oder zu Hause in einer Urne aufbewahrt werden.

Neue Regeln für Fahrräder und Hunde werden erprobt

Die Stadt plant zudem ein Pilotprojekt für den Umgang mit Fahrrädern und Hunden auf städtischen Friedhöfen. Welche konkreten Regelungen dabei gelten sollen, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Fest steht lediglich, dass die neuen Vorgaben zunächst getestet werden sollen.

Auch Flussbestattungen der Totenasche werden durch die Reform berücksichtigt. Sie sollen an ausgewiesenen Stellen der Flüsse möglich sein; in den vorliegenden Angaben wird der Rhein genannt. Voraussetzung für eine Beisetzung außerhalb des Friedhofs bleiben die jeweils geltenden Bedingungen.

Die Änderungen gelten für die städtischen Friedhöfe in Ludwigshafen, darunter den Friesenheimer Friedhof.