Im Mordprozess um die in Ludwigshafen getötete Dilan A. haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage am vorletzten Verhandlungstag lebenslange Haft für den angeklagten Ehemann gefordert. Der 37-Jährigen wird vorgeworfen, in der Nacht zum 2. November im gemeinsamen Wohnzimmer mit 43 Messerstichen getötet worden zu sein. Der Angeklagte räumte die Tat unmittelbar danach ein. Das Urteil soll am Donnerstag am Landgericht Frankenthal gesprochen werden.

Der Prozess war zunächst von organisatorischen Fragen geprägt: Es musste geklärt werden, in welchem Saal verhandelt wird und ob alle Zuschauer Platz finden. Im Plädoyer stellte die Nebenklage anschließend klar, dass es aus ihrer Sicht nicht um einen tragischen Familienstreit gehe, sondern um Mord.

Staatsanwaltschaft sieht niedrige Beweggründe

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ging der Angeklagte davon aus, seine Frau habe eine Affäre mit ihrem Cousin. Er habe deshalb jedoch nicht spontan im Affekt gehandelt. Vielmehr sei die Tat der Höhepunkt einer Entwicklung gewesen, die er selbst vorangetrieben habe. Der Staatsanwalt sagte: „Die Tat war der Endpunkt einer Eskalation, die der Mann selbst vorangetrieben hat“.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage bewerteten die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen. Die Nebenklage sprach zudem von einem Ehrenmord. Sie verwies darauf, dass der Angeklagte seiner Frau bereits mehrfach mit dem Tod gedroht habe.

Die Anwältinnen der Nebenklage vertreten die Familie und die Kinder der getöteten Frau. Zusätzlich zur Haftstrafe fordern sie Hinterbliebenengeld: 15.000 Euro für die Eltern, 10.000 Euro für den Bruder und jeweils 25.000 Euro für die beiden Söhne.

Verteidigung plädiert auf Totschlag

Die Verteidigung bestritt nicht, dass der Angeklagte seine Frau getötet hat. Sie wies jedoch die rechtliche Bewertung als Mord zurück und forderte eine Verurteilung wegen Totschlags. Dafür sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor.

Als mögliche Erklärung führte die Verteidigung eine psychische Ausnahmesituation an. Der Mann sei in Deutschland sozial isoliert gewesen, habe Angst um seine Familie gehabt und geglaubt, seine Frau und deren Cousin wollten ihn töten. Die Verteidigerin nannte kein konkretes Strafmaß. Sie bat die Vorsitzende Richterin aber darum, dem Angeklagten eine Perspektive für sein weiteres Leben zu geben.

Am Ende des Verhandlungstags äußerte sich der Angeklagte selbst. Mit den Worten „Es tut mir leid. Ich bereue es.“ entschuldigte er sich bei der Familie von Dilan A. Mehrere Angehörige saßen im Gerichtssaal; eine Angehörige weinte.

Ob der Angeklagte wegen Mordes oder Totschlags verurteilt wird, entscheidet nun das Landgericht Frankenthal. Zuvor hatte ein psychiatrischer Gutachter ausgesagt, der Ehemann sei voll schuldfähig.