Im Prozess um die in Ludwigshafen getötete Dilan A. wird am Donnerstag, 6. August 2026, das Urteil am Landgericht Frankenthal erwartet. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage fordern lebenslange Haft für den Angeklagten, den Ehemann der 37-Jährigen. Die Verteidigung plädiert dagegen auf Totschlag.

Dilan A. starb in der Nacht zum 2. November. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft griff ihr Mann sie im gemeinsamen Wohnzimmer an und tötete sie mit 43 Messerstichen. Der Angeklagte habe die Tat unmittelbar danach zugegeben. Der Fall hatte in Ludwigshafen und darüber hinaus große Aufmerksamkeit ausgelöst.

Staatsanwaltschaft spricht von Mord

In ihren Plädoyers am vergangenen Dienstag bewerteten Staatsanwaltschaft und Nebenklage die Tat als Mord. Der Angeklagte habe seine Frau aus niedrigen Beweggründen getötet, sagte die Staatsanwaltschaft. Hintergrund sei seine Annahme gewesen, Dilan A. habe eine Affäre mit ihrem Cousin gehabt.

Der Staatsanwalt widersprach der Darstellung, der Mann habe aus einem kurzfristigen Affekt heraus gehandelt. Die Tat sei vielmehr das Ergebnis einer Entwicklung gewesen, die der Angeklagte selbst vorangetrieben habe. Nach Angaben der Anklage habe er seiner Frau bereits mehrfach mit dem Tod gedroht. Die Nebenklage bezeichnete die Tat als Ehrenmord und betonte, es gehe nicht um einen tragischen Familienstreit, sondern um Mord.

Vor den Plädoyers standen am vorletzten Verhandlungstag zunächst organisatorische Fragen im Mittelpunkt. Es musste geklärt werden, in welchem Saal des Landgerichts Frankenthal die Verhandlung stattfindet und ob dort genügend Platz für alle Zuschauer vorhanden ist.

Familie fordert Hinterbliebenengeld

Zwei Anwältinnen vertreten im Verfahren die Familie und die Kinder der getöteten Frau. Neben der lebenslangen Haft beantragte die Nebenklage Hinterbliebenengeld. Gefordert werden 15.000 Euro für die Eltern von Dilan A., 10.000 Euro für ihren Bruder sowie jeweils 25.000 Euro für ihre beiden Söhne.

Die Forderungen machen deutlich, dass das Verfahren für die Angehörigen nicht mit der strafrechtlichen Bewertung der Tat endet. Mehrere Familienmitglieder saßen auch im Gerichtssaal, als der Angeklagte am Ende des Prozesstags selbst das Wort ergriff.

Verteidigung plädiert auf Totschlag

Die Verteidigung räumte ein, dass der Angeklagte seine Frau getötet habe. Sie bestritt jedoch, dass die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Mordes erfüllt seien, und forderte eine Verurteilung wegen Totschlags. Dafür sieht das deutsche Strafrecht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor.

Nach Darstellung der Verteidigung befand sich der Mann in einer psychischen Ausnahmesituation. Er sei in Deutschland sozial isoliert gewesen, habe Angst um seine Familie gehabt und geglaubt, seine Frau und ihr Cousin wollten ihn töten. Die Anwältin nannte kein konkretes Strafmaß, bat die Vorsitzende Richterin aber darum, dem Angeklagten eine Perspektive für sein weiteres Leben zu geben.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte zuvor ausgesagt, der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig gewesen. Damit war eine zentrale Frage des Prozesses beantwortet. Die Verhandlung hatte außerdem die Tatnacht anhand einer Notrufaufnahme und von Aussagen eingesetzter Polizeibeamter rekonstruiert.

Am Ende des Prozesstags entschuldigte sich der Angeklagte bei der Familie von Dilan A. und sagte: „Es tut mir leid. Ich bereue es.“ Eine Angehörige weinte. Die Entscheidung des Landgerichts Frankenthal soll am Donnerstag verkündet werden.

Der Fall steht zugleich im Zusammenhang mit der Debatte über Gewalt gegen Frauen. Der Quellbericht verweist auf Angaben des Bundeskriminalamts, wonach die Gewalt gegen Frauen im Jahr 2025 bundesweit zugenommen habe. In der Berichterstattung zum Prozess wird außerdem darauf hingewiesen, dass sich tödliche Männergewalt häufig durch frühere Drohungen oder andere Warnzeichen ankündigen kann und Prävention möglich ist.