Auf einem Kinderspielplatz in Ludwigshafen-Süd hat die Polizei am Mittwochvormittag, 5. August 2026, zwei Personen kontrolliert. Sie sollen dort Alkohol und Cannabis konsumiert haben. Der Einsatz wurde am 6. August 2026 um 18.02 Uhr von der Polizeidirektion Ludwigshafen mitgeteilt.
Beim Eintreffen der Streife konsumierte eine der beiden Personen nach Polizeiangaben noch einen Joint. Bei dieser Person stellten die Einsatzkräfte außerdem eine weitere geringfügige Menge Betäubungsmittel fest und sicher. Die Polizei leitete entsprechende Ermittlungs- beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und verwies die Person vom Spielplatz.
Offener Haftbefehl bei zweiter kontrollierter Person
Die Kontrolle hatte für die zweite Person deutlich weitergehende Folgen: Bei der Identitätsfeststellung stellte sich heraus, dass gegen sie ein offener Haftbefehl bestand. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Cannabiskonsum auf Spielplätzen verboten
Die Polizei weist in ihrer Meldung auf die Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes hin. Cannabis darf demnach weder in unmittelbarer Gegenwart Minderjähriger noch in gesetzlichen Verbotszonen konsumiert werden. Zu diesen Bereichen zählt unter anderem ein Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen.
Die Meldung stammt von der Polizeidirektion Ludwigshafen und wurde über news aktuell verbreitet.