Ein Autofahrer muss nach einem Unfall bei Ludwigshafen-Oggersheim 80 Prozent des entstandenen Schadens selbst bezahlen – obwohl er auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs war. Der Grund: Nach Angaben des Landgerichts Frankenthal fuhr er mit gut 130 Kilometern pro Stunde und damit fast doppelt so schnell wie erlaubt.

Der Unfall ereignete sich auf einer Landstraße bei Ludwigshafen-Oggersheim. Dort stieß das vorfahrtberechtigte Auto mit einem Fahrzeug zusammen, das auf die Landstraße einbiegen wollte. Der Halter des vorfahrtberechtigten Wagens verlangte anschließend Ersatz für seinen Schaden in Höhe von rund 19.500 Euro. Der Fahrer des abbiegenden Autos verweigerte die Zahlung und machte geltend, sein Unfallgegner habe den Zusammenstoß verursacht.

Blackbox liefert entscheidenden Hinweis

Im Zivilprozess ließ das Gericht die Blackbox des vorfahrtberechtigten Autos auswerten. Das Gerät zeichnet Unfalldaten auf und ist seit 2024 in neuen Autos vorgeschrieben. Die Auswertung ergab laut Gericht, dass der Autofahrer mit gut 130 km/h unterwegs war.

Das Landgericht Frankenthal entschied deshalb, dass der Raser 80 Prozent des Schadens selbst tragen muss. Wer auf einer Vorfahrtsstraße deutlich zu schnell fährt, kann sich demnach nicht allein auf sein Vorfahrtsrecht berufen.

Warum die Vorfahrt nicht ausreichte

Nach der Entscheidung musste der Unfallgegner nicht damit rechnen, dass das vorfahrtberechtigte Fahrzeug nahezu doppelt so schnell wie erlaubt herankam. Das Gericht wertete die stark überhöhte Geschwindigkeit damit als wesentlichen Grund für die Haftungsverteilung.

Der Bericht von SWR Aktuell datiert vom 20. August 2026, 10.55 Uhr. Das Urteil erging nach Angaben des Senders in einem Zivilprozess am Landgericht Frankenthal.