Nach umfangreichen Ermittlungen zu millionenschwerer Umsatzsteuerhinterziehung hat das Landgericht Kaiserslautern drei Personen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Ermittlungen führten unter anderem zu Razzien in Ludwigshafen und deckten ein komplexes System zur Verschleierung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung auf.
Im Mittelpunkt stand der faktische Geschäftsführer dreier Baufirmen. Er wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nach Angaben der Finanzverwaltung hinterzog er zwischen 2019 und Ende 2025 durch Scheinrechnungen Vorsteuerbeträge in Höhe von insgesamt rund 4,5 Millionen Euro.
Scheinrechnungen und gefälschte Barschecks
Der Hauptbeschuldigte soll die Rechnungen in die Buchhaltungen der Unternehmen eingebracht haben, um Betriebsausgaben vorzutäuschen und unberechtigte Vorsteuerbeträge geltend zu machen. Scheinrechnungen wurden zudem an zahlreiche Käufer vertrieben und anschließend über sogenannte „Kickback-Zahlungen“ rückabgewickelt.
Zur Beschaffung der notwendigen Barmittel kamen laut den Ermittlungen in rund 1.000 Fällen gefälschte Barschecks zum Einsatz. Dies führte zusätzlich zur Verurteilung wegen Urkundenfälschung.
Weitere Verurteilungen und laufende Ermittlungen
Ein Mitarbeiter aus der Buchhaltung erhielt drei Jahre Haft. Ein weiterer Mittäter wurde zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. An den strafrechtlichen Ermittlungen war die Steuerfahndung des Finanzamts Neustadt maßgeblich beteiligt; die Behörden arbeiteten dabei eng zusammen.
Die Ermittlungen dauern in weiteren Punkten an. Die Steuerverwaltung verweist darauf, dass Hinweise auf Steuerhinterziehung direkt an die zuständigen Finanzämter gemeldet werden können. Dafür steht auf den Internetseiten der Finanzämter ein Formular bereit. Hinweise zu Wirtschaftskriminalität und Korruption sind außerdem über das Hinweisgebersystem des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz und über die bekannten Kanäle der Strafverfolgungsbehörden möglich.