Das anhaltende Niedrigwasser am Rhein verändert auch die Transportwege in der Region Ludwigshafen: Rheinland-Pfalz lockert vorübergehend das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw. Die Regelung soll zusätzliche Transporte auf der Straße ermöglichen, wenn Waren auf dem Rhein nur eingeschränkt befördert werden können.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums gilt die Ausnahmeregelung bereits ab diesem Wochenende. Sie betrifft Transporte, die unmittelbar oder mittelbar mit den niedrigen Pegelständen des Rheins oder mit daraus entstehenden Ersatzverkehren zusammenhängen. Auch die dazugehörigen Leerfahrten fallen unter die Ausnahme.
Ausnahme gilt nicht für Schwertransporte
Von der Lockerung ausgenommen bleiben Großraum- und Schwertransporte. Für diese Fahrten ändert sich durch die vorübergehende Regelung daher nichts.
Verkehrsstaatssekretär Markus Wolf begründete den Schritt mit den erheblichen Belastungen für die Lieferketten. Das Land wolle kurzfristig zusätzliche Transportmöglichkeiten auf der Straße schaffen. Wenn Transporte auf dem Rhein nur noch eingeschränkt möglich seien, müssten andere Verkehrsträger flexibel einspringen.
Regelung bis Ende September möglich
Nach Angaben des Ministeriums wurde die Ausnahmeregelung mit anderen Bundesländern abgestimmt. Damit sollen die Warenströme trotz der Einschränkungen auf der Wasserstraße möglichst aufrechterhalten werden.
Die Ausnahmegenehmigung gilt ab sofort und spätestens bis zum 30. September 2026. Für Ludwigshafen und den regionalen Güterverkehr bedeutet das: Bestimmte Lkw-Transporte dürfen an Sonn- und Feiertagen länger beziehungsweise zusätzlich unterwegs sein, sofern sie nachweislich mit dem Niedrigwasser oder notwendigen Ersatzverkehren zusammenhängen. Eine allgemeine Freigabe für alle Lastwagen ist damit nicht verbunden.