In Ludwigshafen und im Rhein-Pfalz-Kreis beginnt im Oktober der kostenlose Licht-Sicht-Test. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz weist auf die Aktion hin, mit der Autofahrer ihre Beleuchtung für die dunkle Jahreszeit überprüfen lassen können. Teilnehmende Meisterbetriebe der Kfz-Innungen kontrollieren die Fahrzeugbeleuchtung.
Eine korrekt eingestellte Beleuchtung soll dabei helfen, bei Dunkelheit besser zu sehen und von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt zu werden. Nach Angaben des Polizeipräsidiums ist etwa jeder vierte Pkw mit mangelhafter oder falsch eingestellter Beleuchtung unterwegs.
Was die Werkstätten prüfen
Defekte Scheinwerfer, falsch eingestelltes Abblendlicht und ausgefallene Rückleuchten können bei Dunkelheit, Regen, Nebel oder allgemein schlechter Sicht zum Sicherheitsrisiko werden. Zu hoch eingestellte Hauptscheinwerfer können den Gegenverkehr blenden; zu niedrig eingestellte Scheinwerfer verringern die Sichtweite.
Kleinere Mängel werden nach Angaben der Veranstalter direkt behoben. Ist die Beleuchtung in Ordnung, erhalten Autofahrer die Licht-Sicht-Plakette 2026 für die Windschutzscheibe. Der Test selbst ist kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn Ersatzteile benötigt oder umfangreichere Reparaturen durchgeführt werden.
Auf Wunsch prüfen die Werkstätten außerdem weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile. Dazu gehören Reifen, Wischerblätter und Windschutzscheiben. Informationen zum Licht-Sicht-Test und zu den teilnehmenden Betrieben gibt es unter licht-test.de.
Hinweis auf Winterreifenpflicht
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz erinnert zugleich an die situative Winterreifenpflicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte müssen Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol montiert sein. Die M+S-Kennzeichnung allein reicht seit 2024 nicht mehr aus.
Wer bei solchen Straßenverhältnissen ausschließlich mit M+S-gekennzeichneten Reifen fährt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Kommt es mit falscher Bereifung zu einem Unfall, können Leistungen der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt werden.