Bei einem Polizeieinsatz am Samstagabend in der Ludwigshafener Gartenstadt ist ein Hund erschossen worden. Das Tier gehörte zu einem 36-jährigen Mann, nach dem die Polizei gesucht hatte. Der stark alkoholisierte Mann soll zuvor eine weitere Person mit einer Schusswaffe bedroht haben. Die Angaben zur ursprünglichen Bedrohung werden damit als Tatverdacht beziehungsweise als polizeiliche Darstellung wiedergegeben.
Die Einsatzkräfte leiteten nach dem Vorwurf der Bedrohung eine Fahndung ein. Sie trafen den Tatverdächtigen später auf einem unbeleuchteten Parkplatz in der Gartenstadt an. Nach Angaben der Polizei reagierte der Mann dort nicht auf die Ansprache der Beamten.
Hund war nicht angeleint
Der Mann hatte seinen Hund bei sich. Das Tier war nicht angeleint und bewegte sich auf die Einsatzkräfte zu. Daraufhin gab die Polizei einen Schuss auf den Hund ab. Nach Mitteilung der Polizei erfolgte der Schusswaffengebrauch aus unmittelbarem Zwang.
Der Hund wurde bei dem Schuss verletzt. Er wurde anschließend zu einem Tierarzt gebracht, erlag dort jedoch später seinen Verletzungen. Weitere Angaben zum Tier, zu den Verletzungen oder dazu, wie genau der Hund auf die Beamten zulief, enthält die vorliegende Mitteilung nicht.
Mann und zwei Beamte leicht verletzt
Bei der Festnahme leistete der 36-Jährige Widerstand. Dabei wurden sowohl der Mann selbst als auch zwei Polizeibeamte leicht verletzt. Die Polizei fand bei dem Einsatz keine Schusswaffe. Damit bleibt nach den vorliegenden Angaben offen, ob und wie die ursprüngliche Bedrohung mit einer Waffe im Einzelnen ablief.
Gegen den 36-Jährigen laufen Verfahren wegen Bedrohung und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Die Mitteilung nennt keinen konkreten Kalendertag und keine genaue Uhrzeit, sondern ordnet den Einsatz lediglich dem Samstagabend zu. Auch der genaue Standort des unbeleuchteten Parkplatzes wird nicht genannt.
Der Vorfall betrifft damit mehrere Ermittlungsansätze: die mutmaßliche Bedrohung einer Person, den Widerstand bei der Festnahme sowie den Einsatz der Schusswaffe gegen den Hund. Zu weiteren polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Schritten macht der vorliegende Bericht keine Angaben.