Nach dem tödlichen Schuss auf einen Hund in Ludwigshafen ermittelt das Polizeipräsidium Rheinpfalz gegen die beteiligten Polizisten. Der Vorfall ereignete sich am Abend des 10. Oktober bei einer Kontrolle in der Gartenstadt. Nach den später veröffentlichten Angaben war der 36-jährige Hundehalter nicht der Mann, nach dem die Beamten ursprünglich fahndeten.
Kontrolle auf unbeleuchtetem Parkplatz
Ausgangspunkt des Einsatzes war eine Bedrohung in einer Gaststätte an der Kallstadter Straße gegen 20.20 Uhr. Ein Unbekannter soll dort einen Mitarbeiter mit einer Schusswaffe bedroht haben und anschließend mit seinem Hund geflüchtet sein.
Gegen 20.40 Uhr kontrollierten die Beamten einen 36-Jährigen mit seinem Hund auf einem unbeleuchteten Parkplatz in der Batschkastraße. Weil die Fahndung einem bewaffneten Mann galt, wollten sie den Mann nach Angaben der Polizei unter Vorhalt der Dienstwaffe überprüfen. Dabei löste sich ein Schuss und traf den Hund.
Das Tier wurde in eine Tierarztpraxis gebracht, starb dort jedoch später an seinen Verletzungen. Wie es genau zur Schussabgabe kam, ist weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.
Halter und Beamte anwaltlich vertreten
Nach der ersten Darstellung hatte der Hund sich unangeleint auf die Beamten zubewegt, nachdem der stark alkoholisierte Mann auf die Ansprache zunächst nicht reagiert haben soll. Bei der anschließenden Festnahme leistete der 36-Jährige Widerstand und wurde leicht verletzt. Auch die eingesetzten Polizisten erlitten leichte Verletzungen.
Die ursprünglich gesuchte Schusswaffe wurde bei dem Mann nicht gefunden. Gegen ihn wurden dennoch Strafverfahren wegen des Verdachts der Bedrohung mit einer Schusswaffe und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Interne Ermittlungen gegen die Polizei
Nach dem Update vom 16. Oktober ermittelt eine neutrale Dienststelle innerhalb des Polizeipräsidiums, die Internen Ermittlungen, gegen beide eingesetzten Beamten. Im Raum steht der Verdacht der Körperverletzung im Amt. Gegen den Schützen wird zusätzlich wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.
Die beiden Polizisten und der Hundehalter lassen sich anwaltlich vertreten und äußern sich derzeit nicht zur Sache. Nach Abschluss der Ermittlungen soll die Staatsanwaltschaft den Fall rechtlich bewerten.
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz und der betroffene Beamte bedauerten den Tod des Hundes sowie die Folgen für den Halter. Zugleich erklärte die Polizei, eine kritische Auseinandersetzung mit dem Einsatz sei selbstverständlich. Gegen beleidigende Äußerungen und Hass in sozialen Netzwerken wandte sich die Behörde jedoch ausdrücklich.