Der tödliche Polizeischuss auf einen Chihuahua in Ludwigshafen-Gartenstadt hat eine entscheidende neue Wendung genommen: Der 36-jährige Hundehalter war nach den inzwischen vorliegenden Erkenntnissen nicht der Mann, nach dem die Polizei wegen einer mutmaßlichen Bedrohung mit einer Schusswaffe fahndete. Wie das Polizeipräsidium Rheinpfalz in einer Nachtragsmeldung vom 12. Oktober 2026 mitteilte, wird nun umfassend untersucht, wie es zur Schussabgabe kommen konnte.

Der Hund war am Samstagabend, 10. Oktober 2026, bei einem Polizeieinsatz schwer verletzt worden und später bei einem Tierarzt seinen Verletzungen erlegen. Der Vorfall ereignete sich während einer Fahndung in Ludwigshafen-Gartenstadt. Für den Hundehalter ergibt sich damit eine wesentliche Änderung gegenüber der ursprünglichen Darstellung des Einsatzes.

Fahndung nach bewaffnetem Mann in der Kallstadter Straße

Ausgangspunkt des Einsatzes war nach bisherigen Ermittlungen ein Vorfall gegen 20:20 Uhr in der Kallstadter Straße. Ein bislang unbekannter Mann soll dort einen Mitarbeiter einer Gaststätte mit einer Schusswaffe bedroht haben. Noch bevor die Polizei eintraf, flüchtete der Unbekannte mit einem Hund.

Im Rahmen der anschließenden Fahndung trafen Polizeibeamte gegen 20:40 Uhr auf einem unbeleuchteten Parkplatz in der Batschkastraße einen 36-jährigen Mann mit seinem Hund an. Weil die Einsatzkräfte nach einem möglicherweise bewaffneten Täter suchten, sollte der Mann aus Gründen der Eigensicherung unter Vorhalt einer Dienstwaffe kontrolliert werden.

Schussabgabe und Tod des Tieres

Während dieser Kontrolle gab ein Polizeibeamter einen Schuss ab. Dabei wurde der Hund des 36-Jährigen getroffen und schwer verletzt. Der Chihuahua wurde anschließend zu einem Tierarzt gebracht, wo er seinen Verletzungen erlag.

In der ersten Polizeimeldung hatte es geheißen, der nicht angeleinte Hund habe sich auf die Beamten zubewegt, woraufhin ein Schuss abgegeben worden sei. Die aktuelle Nachtragsmeldung enthält dazu jedoch keine abschließende Bewertung. Stattdessen soll ausdrücklich geklärt werden, unter welchen konkreten Umständen es zum Schusswaffengebrauch kam.

Nach den neuen Ermittlungen steht zugleich fest, dass der kontrollierte Hundehalter nicht mit dem ursprünglich gesuchten Flüchtigen identisch war. In der ersten Darstellung war der 36-Jährige noch als Tatverdächtiger bezeichnet worden.

Ermittlungen werden fortgesetzt

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz und der beteiligte Polizeibeamte äußerten in der Nachtragsmeldung ihr Bedauern über den Tod des Tieres und die Folgen für den Hundehalter. Die Polizei kündigte eine umfassende Aufklärung des Einsatzgeschehens an.

Ob der Schusswaffengebrauch rechtmäßig war, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Nach Abschluss der Ermittlungen soll der Sachverhalt der unabhängigen Staatsanwaltschaft zur weiteren rechtlichen Prüfung und Entscheidung vorgelegt werden.

Der Fall löste auch kritische Reaktionen in sozialen Netzwerken aus. Das Polizeipräsidium erklärte, eine sachliche und kritische Auseinandersetzung mit polizeilichem Handeln sei selbstverständlich. Zugleich wandte sich die Behörde gegen herabwürdigende und beleidigende Äußerungen gegenüber dem beteiligten Beamten und der Polizei insgesamt. Die Bevölkerung wurde gebeten, sich nicht an Hass und Hetze zu beteiligen.