Wer in Ludwigshafen mit einem Elektrofahrzeug parkt, muss dafür dieselben Gebühren zahlen wie Fahrerinnen und Fahrer herkömmlicher Autos. Eine Befreiung oder Vergünstigung für E-Fahrzeuge gibt es im Stadtgebiet nicht mehr.

Die Änderung gilt bereits seit dem 1. Januar 2025. Grundlage ist eine neue Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Parkplätze. Der Stadtrat stimmte der Neuregelung in seiner Sitzung am 9. Dezember 2024 zu. Veröffentlicht wurde die veränderte Gebührenordnung am 13. Dezember 2024 im Amtsblatt, Ausgabe 86/2024.

Warum die Regel geändert wurde

Nach Angaben der Stadtverwaltung war die frühere Bevorzugung von E-Fahrzeugen als zeitlich begrenzter Anreiz gedacht. Sie sollte Bürgerinnen und Bürger dazu bewegen, ein Elektrofahrzeug anzuschaffen. Diesen Anreiz hielt die Verwaltung nicht mehr für erforderlich und empfahl dem Stadtrat deshalb, das Privileg abzuschaffen.

In der Neufassung der Gebührenordnung werden E-Fahrzeuge nicht mehr gesondert erwähnt. Damit entfiel automatisch auch ihre bevorzugte Behandlung bei den Parkgebühren. Für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bedeutet das: Am Parkscheinautomaten gelten unabhängig vom Antrieb des Fahrzeugs die regulären Gebühren.

Automaten wurden nachträglich angepasst

Die Hinweise an den mehr als 100 Parkscheinautomaten im Ludwigshafener Stadtgebiet wurden bis September 2025 geändert. Die Umstellung der Beschriftung übernahm der Hersteller der Automaten. Laut dem Bericht verzögerte sich die Anpassung unter anderem wegen Terminproblemen.

Die Information wurde am 2. November 2026 um 20:29 Uhr zuletzt aktualisiert.