Eine Frau aus Ludwigshafen ist nach Angaben der Polizei Opfer eines mutmaßlichen Love-Scamming-Betrugs geworden. Der finanzielle Schaden beläuft sich inzwischen auf rund 99.000 Euro. Der unbekannte Kontakt hatte sich online als Schauspieler „Martin Henderson“ ausgegeben. Ob es sich tatsächlich um den Schauspieler handelte, wird durch die Angaben nicht bestätigt.
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz machte den Betrugsfall am Freitag, 11. September, um 13.19 Uhr öffentlich. Nach Polizeiangaben stand die Frau seit März 2026 über mehrere Chatportale mit der unbekannten Person in Kontakt. Über den genauen Zeitraum einzelner Zahlungen und darüber, ob bereits Geld zurückerlangt werden konnte, enthält die vorliegende Meldung keine weiteren Angaben.
Angebliche Notlagen führten zu weiteren Zahlungen
Im Verlauf des Kontakts schilderte der angebliche Schauspieler wiederholt verschiedene Notlagen. Genannt werden laut Polizei angebliche Entführungen, Krankenhausaufenthalte, Überfälle und Autopannen. Die Frau überwies daraufhin wiederholt Geld an den Unbekannten.
Die Zahlungen liefen unter anderem über Apple-Gutscheinkarten und Bitcoin-Wallets. Der Schaden summierte sich nach Angaben der Polizei auf rund 99.000 Euro. Die verwendeten Zahlungswege sind damit ein zentraler Bestandteil des Falls: Die unbekannte Person forderte nicht nur Überweisungen, sondern erhielt den Angaben zufolge auch Geld über Gutscheinkarten und Kryptowährung.
Der Fall macht nach der polizeilichen Warnung ein bekanntes Vorgehen beim sogenannten Love Scamming sichtbar. Betrügerinnen und Betrüger bauen zunächst über soziale Netzwerke, Dating-Plattformen oder Messenger eine persönliche und oft romantische Beziehung auf. Anschließend stellen sie sich häufig als besonders erfolgreich, prominent oder hilfsbedürftig dar. Durch solche Erzählungen kann Vertrauen entstehen, bevor Geldforderungen ausgesprochen werden.
Polizei warnt vor Geldforderungen im Internet
Die Polizei rät zu besonderer Vorsicht, wenn eine Internetbekanntschaft früh oder wiederholt Geld verlangt. Gutschein-Codes und Kryptowährungen sollten nicht an Personen übermittelt werden, die ausschließlich aus dem Internet bekannt sind. Auch dramatische Schilderungen wie angebliche Unfälle, Krankheiten oder andere Notlagen sollten Betroffene nicht dazu bringen, sich unter Druck setzen zu lassen.
Wer bei einem Online-Kontakt Zweifel bekommt, sollte nach dem Rat der Polizei mit Angehörigen oder Freunden sprechen. Ein Gespräch mit vertrauten Personen kann helfen, die Forderungen und die Geschichte des Kontakts von außen zu prüfen. Wichtig ist außerdem, Chatverläufe, Zahlungsbelege und weitere Informationen zu sichern.
Die gesicherten Unterlagen können den Angaben zufolge für die weitere Prüfung des Falls und eine Anzeige wichtig sein. Im Verdachtsfall empfiehlt die Polizei, Anzeige zu erstatten. Die vorliegende Meldung nennt keine weiteren Einzelheiten zu möglichen Ermittlungsmaßnahmen, zur Identität des unbekannten Kontakts oder zum Stand eines Strafverfahrens.
Was Betroffene jetzt beachten sollten
Bei einer frühen Geldforderung durch eine reine Internetbekanntschaft sollte zunächst keine weitere Zahlung erfolgen. Betroffene sollten den Kontakt nicht allein anhand behaupteter Namen, Berufe oder prominenter Identitäten bewerten. Im Ludwigshafener Fall gab sich der Unbekannte als Schauspieler aus und begründete seine Forderungen mit wechselnden angeblichen Notlagen.
Die Polizei empfiehlt deshalb, keine Gutschein-Codes oder Kryptowährungen weiterzugeben, sich Unterstützung im persönlichen Umfeld zu holen und alle Nachrichten sowie Zahlungsnachweise aufzubewahren. Wer bereits Geld überwiesen oder auf anderem Weg übertragen hat, sollte die vorhandenen Informationen sichern und sich mit einer Anzeige an die Polizei wenden.