Wer Sperrmüll oder Restabfälle im öffentlichen Raum abstellt, muss in Ludwigshafen mit Konsequenzen rechnen. Der Abfallvollzugsdienst der Stadt hat in der vergangenen Woche acht Personen ermittelt, die Abfälle unerlaubt entsorgt haben. Die Stadt verbindet den Fall mit einer erneuten Warnung vor Kontrollen und teils hohen Bußgeldern.
Nach Angaben der Stadtverwaltung fanden die Einsatzkräfte Sperrabfälle, Restabfälle sowie eine große Menge unterschiedlicher Abfälle aus einem Hausstand. Damit macht die Stadt deutlich, dass nicht nur einzelne größere Gegenstände, sondern auch umfangreiche Ablagerungen aus privaten Haushalten verfolgt werden.
Keine erlaubte Ablagestelle im Stadtgebiet
Die Stadt Ludwigshafen betont, dass es im gesamten Stadtgebiet keinen Ort gibt, an dem Abfälle jeglicher Art einfach abgestellt werden dürfen. Das gilt ausdrücklich auch für den Bereich von Glascontainern, für bereits bekannte Ablagerungsstellen und für sonstige Freiflächen.
Eine vermeintlich etablierte Müllhalde wird dadurch nicht zu einer legalen Entsorgungsmöglichkeit. Wer Sperrmüll oder Restabfall loswerden will, kann sich daher nicht darauf berufen, dass an einem bestimmten Ort bereits Abfälle liegen. Die Stadt stellt klar, dass die Ablagerung auch dann unerlaubt bleibt.
Bußgeld richtet sich nach dem Einzelfall
Die konkrete Höhe eines Bußgelds legt die untere Abfallbehörde im Ordnungswidrigkeitsverfahren fest. Maßgeblich sind der jeweilige Einzelfall und die Bewertung des Verstoßes. Die Stadt weist darauf hin, dass Bußgelder höher ausfallen und miteinander kombiniert werden können.
Zusätzlich können weitere abfallrechtliche Vorschriften greifen. Genannt werden unter anderem das Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie das Verpackungsgesetz. Verstöße gegen solche speziellen Regelungen können deutlich höhere Sanktionen nach sich ziehen.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht laut Stadt für entsprechende Verstöße einen Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro vor. Die tatsächlich festgesetzte Summe hängt jedoch von der Schwere des Vergehens und der Bewertung des konkreten Falls ab. Der genannte Höchstbetrag ist deshalb nicht automatisch die zu erwartende Strafe.
Stadt prüft auch strafrechtliche Folgen
Neben ordnungsrechtlichen Maßnahmen prüft die Stadt nach eigenen Angaben auch, ob die Ablagerungen strafrechtlich relevant sind. Für die acht ermittelten Personen bedeutet das, dass neben einem Bußgeldverfahren weitere rechtliche Schritte geprüft werden können.
Eine Übersicht zu den möglichen Bußgeldern stellt die Stadt auf ihrer Internetseite unter dem Hinweis „Save our Streets“ bereit. Die aktuellen Ermittlungen zeigen zugleich, dass der Abfallvollzugsdienst unerlaubte Ablagerungen kontrolliert und Verursacher ermittelt.