Der Ludwigshafener Bundestagsabgeordnete Armin Grau warnt vor den Folgen der bekannt gewordenen Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Grünen-Politiker, Arzt und zuständige Krankenhauspolitiker kritisiert insbesondere die geplanten Veränderungen bei der Vergütung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen.

„Bei der Vergütung der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sehe ich die geplanten Änderungen sehr kritisch“, schreibt Grau. Die Vertragsparteien hätten sich erst kürzlich auf Vergütungsdetails verständigt. Vorgesehen seien eine Strukturpauschale pro Bett und ein Tagesentgelt gewesen. Sollte dieses Modell nun durch ein Globalbudget ersetzt werden, würde die erst geschaffene Grundlage für neue Versorgungsstrukturen erneut verändert.

Grau fordert verlässliche Finanzierung

Nach Ansicht des Abgeordneten benötigen sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen verlässliche und auskömmliche Rahmenbedingungen. Nur so könnten sie ihre Funktion für eine wohnortnahe, sektorenübergreifende Versorgung übernehmen. Eine Rückkehr zu Fallpauschalen dürfe es aus seiner Sicht nicht geben.

Hybrid-DRGs sollen ab 2028 entfallen

Weitere Kritik richtet sich gegen die geplante Einführung von Kurzzeitfallpauschalen. Nach Graus Darstellung sollen die sogenannten Hybrid-DRGs damit ab 2028 abgeschafft werden. Das Vergütungssystem sieht Fallpauschalen für bestimmte medizinische Leistungen vor, die sowohl Krankenhäuser als auch Vertragsarztpraxen erhalten.

Grau verweist darauf, dass es Hinweise auf eine Ausweitung der Fallzahlen im vertragsärztlichen Bereich gebe. Eine ausreichende Prüfung der Auswirkungen liege bislang jedoch nicht vor. Zudem existiere noch kein konkretes Konzept für die neuen Kurzzeitfallpauschalen. Dieses müsse rasch vorgelegt werden, damit der geplante Kurs bewertet werden könne.

„Überhastete Maßnahmen sind schädlich, gerade weil eine gelingende Ambulantisierung medizinisch sinnvoller Leistungen so wichtig ist“, teilt Grau weiter mit.