Im Geiselnahme-Prozess vor dem Landgericht Landau hat der angeklagte 38-Jährige die zentralen Vorwürfe zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine damalige Freundin Ende Januar 2026 aus Eifersucht in ihrer Wohnung eingesperrt, ihr Handy kontrolliert und sie über mehrere Tage misshandelt zu haben. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Staatsanwaltschaft spricht von Tagen der Gewalt

Nach Darstellung der Anklage soll der Mann die junge Frau eine Woche lang in der Wohnung festgehalten haben. Hintergrund sei seine Eifersucht gewesen: Er habe überprüfen wollen, ob sie Kontakt zu anderen Männern hatte. Weil sie dies laut Anklage nicht zuließ, soll er sie eingesperrt haben.

Dem 38-Jährigen werden unter anderem Schläge, Verletzungen mit einem Messer und Drohungen vorgeworfen. Er soll angekündigt haben, die Frau zu verbrühen oder anzuzünden. Außerdem soll er sie mit einem Duschschlauch gewürgt und wiederholt versucht haben, sie zu erdrosseln. Laut Gericht soll der Angeklagte bereits früher gewalttätig gewesen sein.

Angeklagter räumt Schläge ein

Am zweiten Prozesstag schilderte der Mann vor Gericht eine schwierige Kindheit. Er sei von seinem Vater verprügelt worden und in einem Heim aufgewachsen. Schlägereien hätten nach seiner Darstellung bereits in der Grundschule begonnen. Zudem gab er an, Drogen zu konsumieren.

Die Beziehung zu der Frau beschrieb der Angeklagte als wechselhaft. Sie sei die Cousine seiner Frau gewesen; es habe sich um eine On-Off-Beziehung gehandelt. Die Frau sei mehrfach bei ihm ein- und wieder ausgezogen.

Dass er sie eingesperrt habe, bestritt der Mann ausdrücklich. Sie sei in dem fraglichen Zeitraum bei der Nachbarin zum Kniffeln gewesen und habe am Tag vor dem Eintreffen der Polizei noch im Garten gearbeitet. Darin sieht er keine Freiheitsberaubung.

Schläge räumte der Angeklagte jedoch ein. Er habe die Frau „frontal ins Gesicht, seitlich – überall“ geschlagen, nach eigener Aussage unter Drogeneinfluss. Auch bestätigte er, ihr mit einem Apfelschäler in den Fuß gestochen zu haben. Eine angebliche Drohung, der nächste Stich werde tödlich sein, wies er zurück. An vieles könne er sich wegen seines Drogenkonsums nicht erinnern.

Fünf Verhandlungstage angesetzt

Der Angeklagte sagte vor Gericht: „Ich bin eigentlich ein lieber Mensch und habe auch sonst nie wen angefasst.“ Die Staatsanwaltschaft hält dennoch an dem Verdacht der Geiselnahme und weiterer Delikte, darunter gefährlicher Körperverletzung, fest.

Für den Prozess sind insgesamt fünf Verhandlungstage vorgesehen. Sollte der Mann wegen Geiselnahme verurteilt werden, droht ihm laut dem Bericht eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren. Zum Verfahrensstand und zu einer Aussage des mutmaßlichen Opfers enthält das vorliegende Material keine weiteren Einzelheiten.