Die neuen EU-Regeln für Verpackungen könnten für Unternehmen in Ludwigshafen und ganz Rheinland-Pfalz zu zusätzlicher Bürokratie führen. Davor warnt die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz mit Blick auf die neue EU-Verpackungsverordnung. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren und den europäischen Binnenmarkt zu stärken. Nach Einschätzung der vier rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern könnte die Umsetzung jedoch genau das Gegenteil bewirken.

Der zentrale Kritikpunkt: Obwohl die Vorschriften europaweit gelten, bleiben die Registrierungspflichten nach Angaben der IHKs national organisiert. Hersteller und Händler müssen sich demnach weiterhin in jedem Mitgliedstaat einzeln registrieren, in dem sie Verpackungen in Umlauf bringen. Für Unternehmen, die ihre Waren grenzüberschreitend verkaufen, entstehen dadurch unterschiedliche Verfahren, Register, Meldewege und Zuständigkeiten.

Besonders kleine Betriebe betroffen

Die IHKs sehen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine erhebliche Belastung. Wer in mehrere EU-Länder liefert, muss seine Verpackungsdaten nicht über ein einheitliches europäisches System übermitteln, sondern nationale Anforderungen beachten. Das kann nach Einschätzung der Kammern zusätzliche Kosten und mehr Verwaltungsarbeit verursachen, statt den Handel innerhalb der EU zu erleichtern.

„Wer europäische Regeln schafft, muss auch europäische Verfahren schaffen. Ein Unternehmen sollte seine Daten einmal melden können und nicht 27 Mal“, fordert Steffen Blaga, umwelt- und energiepolitischer Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.

Die Kritik richtet sich damit nicht grundsätzlich gegen die Ziele der Verordnung. Nachhaltigkeit und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft seien wichtige Anliegen, erklären die IHKs. Neue Hürden für den Mittelstand gehörten aus ihrer Sicht jedoch nicht dazu.

Forderung nach einem zentralen EU-Portal

Die vier rheinland-pfälzischen IHKs fordern deshalb ein zentrales europäisches Registrierungsportal und einheitliche Meldeverfahren. Zusätzlich solle es spürbare Erleichterungen für kleinere Unternehmen geben. Falls die Regeln kurzfristig nicht nachgebessert werden können, verlangen die Kammern, die gesamte Verordnung vorerst auszusetzen.

Unternehmen können sich laut Mitteilung bei den rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern zu Fragen des Abfallrechts beraten lassen. Die IHKs rufen betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer außerdem dazu auf, ihre Erfahrungen und ihre Einschätzung in die laufende Konsultation auf EU-Ebene einzubringen. Hinweise zu den Kontakten und zur Konsultation sind über ihk-rlp.de abrufbar.