Der tödliche Polizeischuss auf einen Chihuahua in Ludwigshafen-Gartenstadt hat eine juristische Reaktion ausgelöst. Die Tierschutzorganisation VETO teilte mit, bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal Strafanzeige gegen den Polizeibeamten erstattet zu haben, der am Samstagabend, 10. Oktober 2026, auf den Hund geschossen hatte. Zusätzlich fordert die Organisation eine disziplinarrechtliche Überprüfung und eine umfassende Aufklärung des Einsatzes.

Eine strafrechtliche Verantwortung des Beamten ist damit noch nicht festgestellt. Die Anzeige soll zunächst eine Prüfung des Sachverhalts anstoßen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Schuss unter den konkreten Bedingungen des Einsatzes erforderlich und rechtlich zulässig war.

Polizeieinsatz begann nach mutmaßlicher Bedrohung

Ausgangspunkt war nach den vorliegenden Angaben eine mutmaßliche Bedrohung mit einer Schusswaffe am Samstagabend gegen 20.20 Uhr in der Kallstadter Straße. Ein zunächst unbekannter Mann soll dort einen Mitarbeiter einer Gaststätte bedroht haben und anschließend mit einem Hund geflüchtet sein.

Etwa 20 Minuten später kontrollierten Polizeikräfte auf einem unbeleuchteten Parkplatz in der Batschkastraße einen 36-jährigen Mann, der ebenfalls einen Hund bei sich hatte. Weil die Einsatzkräfte nach einem möglicherweise bewaffneten Mann fahndeten, sollte die Kontrolle unter Vorhalt einer Dienstwaffe erfolgen.

Während des Einsatzes gab ein Polizeibeamter einen Schuss ab. Der Chihuahua wurde schwer verletzt und zu einem Tierarzt gebracht, starb dort jedoch an seinen Verletzungen. In der ersten Polizeimeldung hieß es, der nicht angeleinte Hund habe sich auf die Einsatzkräfte zubewegt. Ob von dem Tier tatsächlich eine unmittelbare Gefahr ausging und unter welchen genauen Umständen der Schuss fiel, ist weiterhin offen.

Hundehalter war nicht der gesuchte Tatverdächtige

Eine Nachtragsmeldung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz stellte inzwischen klar, dass der 36-jährige Hundehalter nicht der Mann war, der zuvor den Gaststättenmitarbeiter mit einer Schusswaffe bedroht haben soll. Diese Korrektur verändert die Einordnung der ursprünglichen Kontrolle wesentlich.

Das Polizeipräsidium und der beteiligte Beamte äußerten nach den Angaben im Bericht ihr Bedauern über den Tod des Hundes und die Folgen für den Halter. Die Polizei kündigte an, die genauen Umstände der Schussabgabe zu klären. Nach Abschluss der Ermittlungen soll der Vorgang der unabhängigen Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Bewertung vorgelegt werden.

VETO verlangt strafrechtliche und dienstrechtliche Prüfung

VETO stellt insbesondere infrage, ob von einem so kleinen Hund eine Gefahr ausgehen konnte, die den Einsatz einer Schusswaffe rechtfertigte. Die Organisation erstattete Anzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 17 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes. Nach dieser Vorschrift kann die Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Ob dieser Straftatbestand im Fall von Ludwigshafen erfüllt sein könnte, hängt von den weiteren Ermittlungsergebnissen und der rechtlichen Bewertung des Schusswaffengebrauchs ab. Eine abschließende Entscheidung liegt derzeit nicht vor. VETO fordert neben der strafrechtlichen Untersuchung auch die Prüfung möglicher dienstrechtlicher Konsequenzen.

Die Organisation kritisiert darüber hinaus allgemein den Umgang mit Tierschutzdelikten in Deutschland. Ihre Einschätzung, entsprechende Verfahren würden häufig eingestellt oder vergleichsweise milde bestraft, bezieht sich laut Bericht nicht als Feststellung auf das konkrete Verfahren in Ludwigshafen.

VETO wurde 2016 gegründet und hat seinen Sitz in Moers. Die Organisation setzt sich nach eigenen Angaben für bessere Lebensbedingungen heimatloser Hunde und Katzen ein und unterstützt Tierschutzvereine unter anderem mit Futterspenden, finanzieller Hilfe und Öffentlichkeitsarbeit.