Der tödliche Polizeischuss auf einen Chihuahua in Ludwigshafen-Gartenstadt hat weitere Konsequenzen. Gegen beide Polizeibeamte, die am Einsatz beteiligt waren, wird wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt. Gegen den Beamten, der den Hund erschossen hat, besteht zusätzlich der Verdacht einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz.

Die Ermittlungen führt nach Angaben des Polizeipräsidiums Rheinpfalz eine neutrale Dienststelle innerhalb des Präsidiums. Sie soll den gesamten Ablauf unabhängig von den unmittelbar beteiligten Einsatzkräften untersuchen. Eine abschließende strafrechtliche oder disziplinarrechtliche Bewertung liegt bisher nicht vor.

Hundehalter war nicht der gesuchte Tatverdächtige

Im Mittelpunkt steht auch ein Fehler in der ersten offiziellen Darstellung. Der 36-jährige Hundehalter war am Einsatzabend bereits als Tatverdächtiger ausgeschlossen worden. Trotzdem bezeichnete ihn die Polizei in ihrer Pressemitteilung vom 11. Oktober zunächst als den Mann, der zuvor eine Person mit einer Schusswaffe bedroht haben sollte.

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz räumte die falsche Zuordnung inzwischen ausdrücklich ein und entschuldigte sich dafür. Nach Darstellung der Behörde entstand sie durch einen internen Übermittlungsfehler. Bei einer erneuten Überprüfung am folgenden Tag sei die fehlerhafte Darstellung erkannt und korrigiert worden. Die internen Abläufe bei der Veröffentlichung von Pressemitteilungen sollen überprüft werden.

Für den Betroffenen hatte die falsche Darstellung weitreichende Folgen: Er verlor seinen Hund bei dem Polizeieinsatz und wurde zunächst öffentlich mit einer schweren Straftat in Verbindung gebracht, obwohl er als Tatverdächtiger bereits nicht mehr in Betracht kam.

Der Einsatz am 10. Oktober in Gartenstadt

Der Vorfall ereignete sich am Samstagabend, 10. Oktober 2026. Gegen 20:20 Uhr wurde die Polizei zu einer Gaststätte in der Kallstadter Straße gerufen. Dort soll ein stark alkoholisierter Mann einen Mitarbeiter mit einer Schusswaffe bedroht haben. Der Gesuchte hatte das Lokal vor dem Eintreffen der Polizei verlassen. Nach den damaligen Angaben sollte er einen kleinen Hund bei sich gehabt haben.

Etwa 20 Minuten später entdeckten zwei Polizeibeamte auf einem unbeleuchteten Parkplatz in der Batschkastraße einen 36-jährigen Mann mit einem kleinen Hund. Weil die Einsatzkräfte nach einem möglicherweise bewaffneten Täter suchten, wollten sie den Mann unter Vorhalt ihrer Dienstwaffen kontrollieren. Bereits zu Beginn dieser Kontrollmaßnahme fiel der Schuss, der den Chihuahua traf.

Im Anschluss kam es bei der Kontrolle und Fesselung des Mannes zu einer Widerstandshandlung. Dabei wurden der Hundehalter und beide Polizeibeamten leicht verletzt. Während ein Beamter den Mann am Boden sicherte, versuchte sein Kollege nach Darstellung der Polizei, die stark blutende Schussverletzung des Hundes mit Mullbinden zu versorgen.

Gegen 20:55 Uhr durfte der Hundehalter wieder aufstehen. Eine Untersuchung durch den Rettungsdienst lehnte er gegen 21 Uhr ab. Die alarmierte Tierrettung traf gegen 21:15 Uhr ein und brachte den verletzten Chihuahua in eine Tierklinik. Dort starb das Tier. Gegen 21:45 Uhr konnte der 36-Jährige den Einsatzort verlassen.

Warum fiel der Schuss?

Die zentrale Frage des Falls ist weiterhin offen: Warum wurde bereits zu Beginn der Kontrolle auf den kleinen Hund geschossen? In der ursprünglichen Polizeimeldung hieß es, der nicht angeleinte Hund habe sich auf die Einsatzkräfte zubewegt. Die zweite Nachtragsmeldung beschreibt dagegen vor allem den zeitlichen Ablauf und stellt fest, dass der Schuss zu Beginn der Kontrollmaßnahme abgegeben wurde.

Ob von dem Chihuahua tatsächlich eine unmittelbare Gefahr für die Beamten ausging und ob der Einsatz der Schusswaffe rechtmäßig und verhältnismäßig war, soll nun geklärt werden. Die Quelle enthält dazu keine abschließende rechtliche Bewertung. Beide Darstellungen werden deshalb als Teil des bisherigen Ermittlungsstands berichtet, nicht als endgültige Feststellung.

Der Beamte, der den Chihuahua erschossen hat, wird derzeit nicht im Außendienst eingesetzt. Außerdem soll er ein individuelles Schieß- und Einsatztraining absolvieren. Beide Polizeibeamte und der Hundehalter werden anwaltlich vertreten und machen gegenwärtig keine Angaben zum Sachverhalt.

Staatsanwaltschaft Frankenthal soll Fall prüfen

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen soll der gesamte Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Frankenthal vorgelegt werden. Sie soll prüfen, ob strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt. Sollten Pflichtverletzungen festgestellt werden, kommen neben strafrechtlichen Konsequenzen auch disziplinarrechtliche Maßnahmen infrage.

Parallel wird der Einsatz intern nachbereitet. Speziell geschulte Einsatztrainer sollen die Abläufe untersuchen und mögliche Verbesserungen für künftige Polizeieinsätze erarbeiten. Damit stehen sowohl der Schusswaffengebrauch als auch das Verhalten der Beamten bei der anschließenden Kontrolle im Mittelpunkt der weiteren Aufklärung.

Auch die Tierschutzorganisation VETO hatte den Fall aufgegriffen. Sie erstattete bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal Strafanzeige gegen den schießenden Polizeibeamten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und forderte eine disziplinarrechtliche Überprüfung des Einsatzes. Ob die nun von der Polizei bestätigten Ermittlungen unmittelbar auf diese Anzeige zurückgehen oder unabhängig davon eingeleitet wurden, geht aus der vorliegenden Meldung nicht hervor.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums gingen zahlreiche Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern ein, die eine umfassende Aufklärung fordern. Die Behörde und der betroffene Beamte äußerten erneut ihr Bedauern über den Tod des Chihuahua und die Folgen für den Hundehalter. Die weiteren Ermittlungen sowie die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Frankenthal stehen noch aus.