Das Alkoholverbot rund um den Berliner Platz in Ludwigshafen bleibt länger bestehen als zunächst geplant. Die Stadt hat die Gefahrenabwehrverordnung bis zum 31. Oktober 2026 verlängert. In den kommenden Monaten soll der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) verstärkt in der Innenstadt kontrollieren.
Die Regelung betrifft nicht nur den Berliner Platz. Zum Geltungsbereich gehören auch die Heny-Roos-Passage, die Grünanlage Lichtenberger Ufer, die Rheinschanzenpromenade, der Ernst-Bloch-Platz, der Kurzzeitparkplatz an der Yorckstraße, die Flächen rund um die Rhein-Galerie und der Bereich um die S-Bahn.
Wo die Verordnung gilt
Begrenzt wird das betroffene Areal im Norden durch die Rheinufer- und Zollhofstraße. Im Westen bildet die Bismarckstraße die Grenze, im Osten der Rhein. Südlich reicht der Bereich bis zur Yorckstraße sowie weiter bis zur „Schneckennudelbrücke“ und zur Rheinpromenade.
Für Besucherinnen und Besucher bedeutet die verlängerte Regelung: In den Nächten von Donnerstag auf Freitag, Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag sowie vor gesetzlichen Feiertagen darf zwischen 21 und 6 Uhr des folgenden Tages weder Alkohol in der Öffentlichkeit getrunken noch mitgeführt werden.
Auch Glasflaschen und Gläser betroffen
Neben dem Alkoholverbot untersagt die Gefahrenabwehrverordnung das Mitführen von Glasgetränkebehältnissen. Das betrifft beispielsweise Flaschen und Gläser. Auch Gastronomiebetriebe müssen die Vorgaben beachten: Sie verstoßen gegen die Verordnung, wenn sie alkoholhaltige Flaschen oder Dosen verkaufen, die Kundinnen und Kunden anschließend aus dem Betrieb mitnehmen.
Für Anwohnerinnen und Anwohner gibt es eine Ausnahme beim Glasflaschenverbot. Sie dürfen Flaschen zu ihrer Wohnung oder von dort weg transportieren. Ebenfalls ausgenommen sind gastronomische Außenbereiche mit Genehmigung, zugelassene Veranstaltungen und geschlossene Räume. Das Alkoholverbot gilt dort nicht.
Bis zu 5.000 Euro Bußgeld möglich
Wer gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Stadt setzt nach der Verlängerung weiterhin auf Kontrollen durch den KVD, insbesondere während der betroffenen Nächte und vor Feiertagen.
Die aktuelle Entscheidung folgt auf eine zunächst befristete Regelung: Laut der früheren Mitteilung galt das Verbot ursprünglich vom 26. Juni bis zum 6. August. Mit dem Beschluss vom 10. August wurde der Zeitraum für den Bereich am Berliner Platz und in seiner Umgebung nun bis Ende Oktober ausgeweitet.